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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Angebot auf den Webseiten richtet sich an private
und gewerbliche Kunden.
2. Ein über das Shopsystem erteilter Auftrag, wird
erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch
uns bindend.
3. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzl. MwSt.
Allg. Geschäftsbedingungen mit Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allen Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen liegen
die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten
durch Auftragserteilung und/oder Abnahme der Lieferung als
anerkannt, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
die Möglichkeit verschafft wurde, von ihrem Inhalt
rechtzeitig in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Anders
lautende Bedingungen sind erst dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1. Angebote und Preise
Angebote sind nur in schriftlicher Form verbindlich und
sonst freibleibend. Die darin genannten Preise verstehen
sich brutto in Euro (inkl. Mehrwertsteuer); sie gelten unter
dem Vorbehalt, dass die den Angeboten zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben, andernfalls ist
gemäß Absatz 2 dieses Abschnittes zu verfahren;
sie sind errechnet für Auftragserledigung ohne eine
etwaige, vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung.
Falls der Auftraggeber Teillieferungen wünscht, werden
die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.
2. Auftragserteilung und -annahme
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung vom
Auftragnehmer schriftlich bestätigt ist. Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferung und Verpackung
Die Versandkosten sind grundsätzlich im Angebot angegeben
und werden bei der Auftragbestätigung mit angeführt.
Bei Eil- und Express-Versand gehen die Frachtkosten, die
die angegebenen Versandkosten übersteigen, zu Lasten
des Auftraggebers. Bei einem Auftragswert ab Euro 250,-
(inkl. Mehrwertsteuer) gehen Porto, Fracht und Verpackung
zu Lasten des Auftragnehmers. Der Versand erfolgt auf Gefahr
des Empfängers. Beschädigte Ware ist erst dann
anzunehmen, wenn vom Anliefernden die Beschädigung
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Gefahrenübergang
tritt auch dann ein, wenn der Auftragnehmer bei Versandverzögerung
durch den Auftraggeber die Ware einlagert. Sofern nichts
anderes vereinbart ist, trifft die Auswahl von Verpackung,
Versandweg und Versandart der Auftragnehmer nach bestem
Ermessen.
4. Lieferzeit und Lieferverzug
Die vom Auftragnehmer bestätigten Liefertermine beruhen
auf kontinuierlicher Produktion des jeweiligen Auftrages
und gelten ab Datum seiner Auftragsbestätigung. Bei
Drucksachen läuft die Lieferfrist erst ab Eingang der
genehmigten Korrektur (Druckfreigabe). Vom Auftraggeber
veranlasste Unterbrechungen während der Laufzeit des
Auftrages verlängern die Liefertermine entsprechend.
Im Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich
eine angemessene Nachfrist gemäß § 326,
Abs. 1, BGB zu setzen. Beim Überschreiten der Nachfrist
kann Schadenersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ein etwaiger
Schadenersatz ist beschränkt auf den Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schaden. Deckungskauf ist ausgeschlossen.
Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch
in fremden, von denen die Herstellung und der Transport
wesentlich abhängig sind, entbinden schadenersatzlos
von der Einhaltung der Lieferzeit, berechtigen den Auftragnehmer
zu Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag,
soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen
Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörungen
in diesem Sinne gelten alle schwerwiegenden Hemmnisse, die
der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise nicht
selbst zu vertreten hat (höhere Gewalt), insbesondere
Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche
Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, sowie
Brände und Maschinenschäden.
5. Abrufe und Abnahmeverzug
Abrufaufträge unterliegen, falls nicht ausdrücklich
andere Termine vereinbart sind, einer Abnahmefrist von höchstens
sechs Monaten. Der Auftragnehmer ist bei Überschreitung
dieser Frist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt nach seiner
Wahl den Preis pro Stück für jeden weiteren Monat
um 2% für Lagerkosten, Kapitaldienst u.ä. zu erhöhen,
die Gesamtmenge zu berechnen, sie dem Auftraggeber zuzustellen
oder auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch für
den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts-
und Gefahrenrisiko im Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf
den Auftraggeber über.
6. Ausführung und Beanstandungen
Bei Verkauf nach Mustern gelten diese insofern als unverbindlich,
da die Lieferungen maschinenfallend erfolgen, wobei die
Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend
ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke.
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen
Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material-
und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher
Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich
Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzungen bleiben vorbehalten
und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsvorlagen
zu prüfen, unterschrieben zurückzusenden und eventuell
Berichtigungen eindeutig und unmissverständlich anzubringen.
Für übersehene oder nicht beanstandete Mängel
haftet der Auftragnehmer nicht. Falls Korrekturabzug nicht
verlangt wird, ist die Druckvorlage maßgebend. Mängelrügen
für offensichtliche Mängel können nur schriftlich
innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Waren berücksichtigt
werden. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher
Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann
gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die
Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung innerhalb
von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen
hat, bei dem Auftragnehmer eintritt. Anerkannte Mängelrügen
berechtigen den Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Minderung,
Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder zum Rücktritt
vom Vertrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht im BGB geregelt sind. Verarbeitete
und bedruckte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees,
Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers.
Ein Erwerb durch den Auftraggeber mittels gesondertem Kaufvertrag
ist möglich.
7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt 8 Tage nach Erhalt der Rechnung netto
ohne Abzug. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen
in Höhe der Bankkreditzinsen berechnet. Wird eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Auftraggebers bekannt oder gerät er aus diesen
Gründen mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, so
steht dem Auftragnehmer das Recht zu, weitere Lieferungen
zu verweigern oder sofortige Bezahlung der noch nicht gelieferten
Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch
nicht fälligen Wechsel und Schecks zu verlangen, soweit
die Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen
des Auftragnehmers gedeckt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt - anteilmäßig auch
in verarbeitetem Zustand - Eigentum des Auftragnehmers bis
zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, die Ware im Rahmen
des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern
und die entsprechenden Forderungen einzuziehen, eine etwaige
Be- oder Verarbeitung der Ware nach Lieferung gilt als für
den Auftragnehmer erfolgt. Die aus dem Weiterverkauf gegen
Dritte entstandenen Forderungen gehen, ohne dass es einer
besonderen Vereinbarung bedarf zur Sicherung der Ansprüche
des Arbeitnehmers auf diesen über. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen die Drittschuldner
bekanntzugeben, diesen die Abtretung anzuzeigen und den
Zugriff auf die in seinem Eigentum stehende Ware unverzüglich
mitzuteilen. Soweit durch diese Vereinbarungen eine Übersicherung
der Ansprüche des Auftragnehmers um mehr als 10% eintreten
sollte, wird auf Verlangen des Auftraggebers der Auftragnehmer
Sicherungsgegenstände nach seiner Wahl freigeben.
9. Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass der Auftragnehmer
Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
speichert.
10. Teilnichtigkeit
Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden,
bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für
beide Teile ohne Rücksicht auf Höhe des Streitwertes
der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Koblenz.
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