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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Angebot auf den Webseiten richtet sich an private und gewerbliche Kunden.
2. Ein über das Shopsystem erteilter Auftrag, wird erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns bindend.

3. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzl. MwSt.

Allg. Geschäftsbedingungen mit Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allen Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und/oder Abnahme der Lieferung als anerkannt, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Möglichkeit verschafft wurde, von ihrem Inhalt rechtzeitig in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Anders lautende Bedingungen sind erst dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1. Angebote und Preise
Angebote sind nur in schriftlicher Form verbindlich und sonst freibleibend. Die darin genannten Preise verstehen sich brutto in Euro (inkl. Mehrwertsteuer); sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die den Angeboten zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, andernfalls ist gemäß Absatz 2 dieses Abschnittes zu verfahren; sie sind errechnet für Auftragserledigung ohne eine etwaige, vom Auftraggeber zu vertretende Unterbrechung. Falls der Auftraggeber Teillieferungen wünscht, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten zusätzlich berechnet.

2. Auftragserteilung und -annahme
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Bestellung vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt ist. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung und Verpackung
Die Versandkosten sind grundsätzlich im Angebot angegeben und werden bei der Auftragbestätigung mit angeführt. Bei Eil- und Express-Versand gehen die Frachtkosten, die die angegebenen Versandkosten übersteigen, zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Auftragswert ab Euro 250,- (inkl. Mehrwertsteuer) gehen Porto, Fracht und Verpackung zu Lasten des Auftragnehmers. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist erst dann anzunehmen, wenn vom Anliefernden die Beschädigung ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Auftragnehmer bei Versandverzögerung durch den Auftraggeber die Ware einlagert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trifft die Auswahl von Verpackung, Versandweg und Versandart der Auftragnehmer nach bestem Ermessen.

4. Lieferzeit und Lieferverzug
Die vom Auftragnehmer bestätigten Liefertermine beruhen auf kontinuierlicher Produktion des jeweiligen Auftrages und gelten ab Datum seiner Auftragsbestätigung. Bei Drucksachen läuft die Lieferfrist erst ab Eingang der genehmigten Korrektur (Druckfreigabe). Vom Auftraggeber veranlasste Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrages verlängern die Liefertermine entsprechend. Im Falle eines Lieferverzuges hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist gemäß § 326, Abs. 1, BGB zu setzen. Beim Überschreiten der Nachfrist kann Schadenersatz nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ein etwaiger Schadenersatz ist beschränkt auf den Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden. Deckungskauf ist ausgeschlossen. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport wesentlich abhängig sind, entbinden schadenersatzlos von der Einhaltung der Lieferzeit, berechtigen den Auftragnehmer zu Teillieferungen oder zum Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörungen in diesem Sinne gelten alle schwerwiegenden Hemmnisse, die der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise nicht selbst zu vertreten hat (höhere Gewalt), insbesondere Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr, sowie Brände und Maschinenschäden.

5. Abrufe und Abnahmeverzug
Abrufaufträge unterliegen, falls nicht ausdrücklich andere Termine vereinbart sind, einer Abnahmefrist von höchstens sechs Monaten. Der Auftragnehmer ist bei Überschreitung dieser Frist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt nach seiner Wahl den Preis pro Stück für jeden weiteren Monat um 2% für Lagerkosten, Kapitaldienst u.ä. zu erhöhen, die Gesamtmenge zu berechnen, sie dem Auftraggeber zuzustellen oder auf dessen Rechnung einzulagern. Dies gilt auch für den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko im Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.

6. Ausführung und Beanstandungen
Bei Verkauf nach Mustern gelten diese insofern als unverbindlich, da die Lieferungen maschinenfallend erfolgen, wobei die Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsvorlagen zu prüfen, unterschrieben zurückzusenden und eventuell Berichtigungen eindeutig und unmissverständlich anzubringen. Für übersehene oder nicht beanstandete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht. Falls Korrekturabzug nicht verlangt wird, ist die Druckvorlage maßgebend. Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Waren berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt. Anerkannte Mängelrügen berechtigen den Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Minderung, Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht im BGB geregelt sind. Verarbeitete und bedruckte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers. Ein Erwerb durch den Auftraggeber mittels gesondertem Kaufvertrag ist möglich.

7. Zahlung
Die Zahlung erfolgt 8 Tage nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der Bankkreditzinsen berechnet. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er aus diesen Gründen mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, weitere Lieferungen zu verweigern oder sofortige Bezahlung der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel und Schecks zu verlangen, soweit die Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen des Auftragnehmers gedeckt sind.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt - anteilmäßig auch in verarbeitetem Zustand - Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Auftraggeber wird ermächtigt, die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern und die entsprechenden Forderungen einzuziehen, eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nach Lieferung gilt als für den Auftragnehmer erfolgt. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstandenen Forderungen gehen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf zur Sicherung der Ansprüche des Arbeitnehmers auf diesen über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen die Drittschuldner bekanntzugeben, diesen die Abtretung anzuzeigen und den Zugriff auf die in seinem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen. Soweit durch diese Vereinbarungen eine Übersicherung der Ansprüche des Auftragnehmers um mehr als 10% eintreten sollte, wird auf Verlangen des Auftraggebers der Auftragnehmer Sicherungsgegenstände nach seiner Wahl freigeben.

9. Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.

10. Teilnichtigkeit
Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ohne Rücksicht auf Höhe des Streitwertes der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Koblenz.